lt. Informationen vom Schulamt gilt:
… nach derzeitigen Informationen über die einschlägigen Wetterplattformen beginnt der Schneefall in der Prignitz schon morgens, aber sehr moderat mit nur wenigen Millimetern.
In den weiter östlichen Gebieten eher mittags ab 11 Uhr. Die Schneemengen werden aber eher mit 2 bis 8 cm nur mäßig angegeben.
In allen Bereichen ist es kalt und windig sodass es zu Verwehung im Einzelfall kommen kann.
Deshalb verweisen wir wie regelmäßig üblich und wie vom MBJS auch an die einschlägigen Nachrichtenagenturen herausgegeben Informationen:
Wie der Deutsche Wetterdienst meldet, werden in Berlin und Brandenburg in den nächsten Tagen Dauerfrost, strenger Frost und örtlich Schneefall mit Schneeverwehungen erwartet.
In diesem Zusammenhang kommt die Nr. 4, Abs. 3 und 4 der Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb vom 29.06.2010 zur Anwendung: Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen.
Die Schulen entscheiden selbst, ob etwa der reguläre Unterricht früher endet oder wie die Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden. Die gesamten Maßnahmen in der Schule werden in eigenem Ermessen von den Schulen festgelegt.
Im Übrigen können Eltern unabhängig von der Entscheidung der Schulen in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa besondere Witterungsbedingungen oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen.

