Liebe Schulgemeinschaft,
angesicht der aktuellen Wetterlage wird die Präsenzpflicht an Brandenburger Schulen am 13.01.2026 ausgesetzt. In diesem Zusammenhang kommt die Nr. 4, Abs. 3 und 4 der Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb vom 29.06.2010 zur Anwendung: Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen.
Die Schulen entscheiden selbst, ob etwa der reguläre Unterricht früher endet oder wie die Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden. Die gesamten Maßnahmen in der Schule werden in eigenem Ermessen von den Schulen festgelegt.
Im Übrigen können Eltern unabhängig von der Entscheidung der Schulen in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa besondere Witterungsbedingungen oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen. Es werden jedoch Aufgaben in der Schulcloud für die einzelnen Fächer bereitgestellt, die bearbeitet werden müssen.
Kathrin Haase
Schulleiterin

